Die Rechtsberatung in Steuersachen seit unserer Gründung eines unserer Kernarbeitsgebiete. Unsere Kanzlei wurde von unseren Mandanten als First-Tier-Steuerberater in Lettland ausgezeichnet. Seit 2008 bieten wir auch Steuerdienstleistungen in Estland und Litauen an.
Unser Leistungsspektrum umfasst steuerliche Beratung in den Bereichen nationale und internationale Steuerplanung, Steuerverfahren, Markteintrittsstrategien und grenzüberschreitende Steuerfragen. Mit unseren fundierten Kenntnissen hinsichtlich verschiedener Besteuerungsmodelle bieten wir damit auch an der Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten, wie Fusionen und Übernahmen eine umfassende juristische Beratung für Lettland, Litauen und Estland.
Vor Beginn von Geschäftsaktivitäten in Lettland ist darauf zu achten, dass alle Einkünfte in Lettland der Körperschaftsteuer von 15% unterliegen. Darüber hinaus bestehen Unterkapitalisierungsregeln und Verrechnungspreisvorschriftensowie eine Quellensteuer auf bestimmte Formen externerZahlungen. Hierbeihandelt es sich um eine neue und attraktive Möglichkeit, um zu versteuerndes Einkommen von Zinsen auf Gewinnrücklagen zu reduzieren. Unternehmen haben die Möglichkeit,ihre Steuerquote durch Nichtverteilung ihrer Gewinnrücklagen an die Anteilseigner zu minimieren.
Eine weitere, neuere, Entwicklung ist die neue Steuer für Kleinstunternehmen. Dieser Steuerart findet auf kleine Unternehmen und Einzelunternehmen Anwendung, deren Umsatz 100.000 EUR pro Jahr nicht übersteigt und die zudem weitere Kriterien hinsichtlich der Anzahl und Vergütung ihrer Mitarbeiter erfüllen. Der Steuersatz beträgt nur 9% des Umsatzes und beinhaltet Körperschaftsteuer, Sozialbeiträge, Einkommensteuer und andere arbeitsbezogene Beiträge. In der Regel ist eine MwSt.-Registrierung verpflichtend für Unternehmen und Personen, deren Umsatz 14.000 EUR übersteigt. VerschiedeneSchwellenwerte gelten für bestimmte Kategorien von Waren oder für internationale oder innergemeinschaftliche Umsätze. Verbundene Gesellschaften können durch die Bündelung ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen der Kommunikation mit den lettischen Steuerbehörden eine MwSt.-Gruppe bilden.
Für weitere Unterstützung bei der Steuerplanung, kontaktieren Sie bitte unsere Rechtsanwaltskanzlei.
Der Leistungsumfang im Rahmen unserer Steuerexpertise beinhaltet insbesondere:
Steuerplanung und –Optimierung in Lettland
Vertretung in Steuerstreitigkeiten in Lettland
Grenzüberschreitende Transaktionen in Lettland
Mehrwertsteuer(MwSt.) in Lettland
Soziale Sicherheit in Lettland
Körperschaftsteuer in Lettland
Quellensteuer in Lettland
Persönliche Besteuerung, einschließlich Einreichung der Jahressteuererklärungen für Expatriates in Lettland
Vertretung vor Steuerbehörden in Lettland
Einspruch gegen Steuerbescheide in Lettland
Erstellung der Steuererklärungen in Lettland
Wohnsitzbescheinigung gemäß das Doppelbesteuerungsabkommen in Lettland
Grundsteuer in Lettland
Lohnsteuer in L
MwSt.-Vertretung und Registrierung in Lettland
Verbrauchssteuer in Lettland
Verpackungssteuer in Lettland
Steuer auf natürliche Ressourcen in Lettland
Staatliche Gebühren in Lettland
Grunderwerbsteuer in Lettland
Steuerprüfung in Lettland
Buchhaltungsberatung in Lettland
Doppelbesteuerungsabkommen in Lettland
Verrechnungspreis-Richtlinien in Lettland
Holdinggesellschaft in Lettland
Dividendensteuer in Lettland
Lizenzgebühr Besteuerung in Lettland
Feste Niederlassung in Lettland
Unabhängige Steuerdienstleistung in Lettland
Abhängige Steuerdienstleistung in Lettland
Zinssteuer in Lettland
Unternehmensbesteuerung in Lettland
Grundstückgewinnsteuer in Lettland
Einkommensteuer in Lettland
Kapitalertragsteuer in Lettland
OECD-Musterabkommen in Lettland