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Beim litauischen Patentamt eingetragene Marken sind zunächst für zehn Jahre  gültig und können gegen fristgerechte Zahlung einer Gebühr (70 EUR) um weitere zehn Jahre verlängert werden. Für jede weitere Warenklasse entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35 EUR.

 

Der Anmeldungsprozess einer Marke dauert ungefähr ein Jahr. Die staatliche Gebühr beträgt 70 EUR für den Registrierungsantrag und weitere 70 EUR für die Eintragung der Marke. In Litauen beurteilt sich die Verwechslungsgefahr zweier Marken nach dem Grad der wechselseitigen Beziehung. Dritte Markeninhaber können binnen 3 Monaten nach der Publikation der Marke Widerspruch gegen die Eintragung erheben(Widerspruchsgebühr: 93 EUR).

 

Die Zollverwaltung kann bei Markenverletzungen informiert werden und markenverletzende Waren bei der Ein-oder Ausfuhr beschlagnahmen. Ein Markinhaber hat das Recht, die Verletzungsmarke eines inoffiziellen Vertreibers im Zusammenhang mit Werbung, Dokumenten und Dienstleistungen zu entfernen bzw. die Benutzung zu untersagen. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Valters Gencs: info@gencs.eu

Die hier angegebene Information ist nicht als Beratung oder ein juristisches Gutachten zu verstehen.

© Kanzlei des vereidigten Rechtsanwalts Valters Gencs, 2016

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