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In Estland registrierte Markensind für zehn Jahre gültig und können gegen fristgerechte Zahlung einer Gebühr (192 EUR) um weitere zehn Jahre verlängert werden. Für jede weitere Warenklasse beträgt die Gebühr 45 EUR.

 

Dritten können gegen die Eintragung Widerspruch binnen 3 Monaten nach Veröffentlichung der Markeneintragung erheben (staatliche Gebühr 160 EUR).

 

Der Registrierungsprozess einer Marke dauert ungefähr 1 Jahr. Die staatliche Gebühr beträgt 141 EUR für die Anträge und 110 EUR für dieBewilligung der Markeneintragung. Für weitere Warenklassen beträgt die Gebühr jeweils 35 EUR.

In Estland wird die Ähnlichkeit zweier Marken nach dem Prinzipder wechselseitigen Beziehung verschiedener Merkmale und der sich hieraus ergebenden Verwechslungsgefahr beurteilt.

 

Die Zollverwaltung kann bei Markenverletzungen informiert werden und markenverletzende Waren bei der Ein-oder Ausfuhr beschlagnahmen. Ein Markinhaber hat das Recht, die Verletzungsmarke eines inoffiziellen Vertreibers im Zusammenhang mit Werbung, Dokumenten und Dienstleistungen zu entfernen bzw. die Verwendung zu untersagen. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Valters Gencs: info@gencs.eu

Die hier angegebene Information ist nicht als Beratung oder ein juristisches Gutachten zu verstehen.

© Kanzlei des vereidigten Rechtsanwalts Valters Gencs, 2016

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