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Europäische Patenterweiterung (Bestätigung) zum Finnland

 

Ein europäisch Patent erweitert zum Finnland gebt derselbe Rechten als der nationale Patent, und fangt an auf die Tage wenn der Notifikation des europäische Patentamt ist publiziert.

 

Weil Finnland ein Unterteil des Londoner Vertrags aufbekam auf 1. November 2011 findet der Bestätigung statt durch eine Übersetzung des Antrags des europäischen Patentamts und durch die Zahlung eines Betrags für Publikation. Die Zahlung muss maximal 3 Monaten nach der Publikation des Patents im europäischen Patentblatt stattfinden.

 

Wenn die Sprache des Verfahrens des europäischen Patents Englisch ist, ist nur den Antrag in Finnisch oder in einigen Fällen in Schwedisch erforderlich. Wenn die Sprache des Verfahrens des europäischen Patents Französisch oder Deutsch ist, ist eine Übersetzung der ganzen Beschreibung, darunter auch die Zeichnung, erforderlich in Englisch oder Finnisch, und den Antrag in Finnisch oder in einigen Fällen in Schwedisch.

 

Die Übersetzung wird eingerichtet in Schwedisch als die Sprache des Antragstellers oder des Patentinhaber Schwedisch ist.

 

Weitere jährliche Kosten für das Instandhalten des Patents fangen an im vierten Jahr und sind 200 EUR für das 3. Jahr, 155 EUR für das 4. Jahr, 170 EUR für das 5. Jahr, 195 EUR für das 6. Jahr usw.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Valters Gencs: info@gencs.eu

Die hier angegebene Information ist nicht als Beratung oder ein juristisches Gutachten zu verstehen.

© Kanzlei des vereidigten Rechtsanwalts Valters Gencs, 2016

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