Patentanmeldung in Estland
Kurze Zusammenfassung des Patentanmeldungsprozess
Für die Anmeldung eines Patents muss ein Antrag beim estländischen Patentamt eingereicht werden. In ein Anmeldeunterlag gibt es die folgenden Dokumenten: Eine Anfrage ein Patent zu gewähren; Eine Beschreibung der Erfindung; Schemen und Zeichnungen(wenn nötig); eine kurze Beschreibung der Materie. Das Estlandische Patentamt soll den Antrag Forschen in Übereinstimmung mit den notwendigen Voraussetzungen. Das Patentamt publiziert den Antrag des Patents. Nach Publikation macht das Patentamt eine substantielle Forschung und forscht Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit.
Wenn das Patentamt findet dass der Erfindung übereinstimmt mit der Voraussetzungen der Neuheit, Erfindungshohe und gewerbliche Anwendbarkeit, beschließt das Patentamt über die Gewährung des Patents. Das Patentamt publiziert dann die Gewährung des Patents in die estländische Patentgazette. Ab das Publikationsdatum hat der Patentinhaber das Patent und das Recht der Erfindung zu benutzen.
Detailsuche und Forschung bevor Gewährung des Patents?
Ja.
Was sind die Mindestanforderungen der Dokumente?
Stimmt nicht überein mit den Mindestanforderungen der Dokumente der WIPO, aber benutzt etwas vergleichbar.
Benutzt WIPO’s IPC?
Ja.
Andere Systematik benutzt?
Nein, Patentprüfer wissen und benutzen andere Systematiken.
Wie ist eine Suche dokumentiert?
Nur schriftlich, wie WIPO und EPO Anzeige.
Wie wird eine Suche kommuniziert?
Durch Post.
Übereinstimmung mit Voraussetzungen des EPC?
Ja, Praktisch manchmal schwierig zu realisieren.
Voraussetzungen/Details für Patentierbarkeit
- Neuheit
- Erfindungshöhe
- Gewerbliche Anwendbarkeit
- Zugefügte Materie
- Ausreichend
Der Folgenden können nicht das Subjekt eines Patents sein: Entdeckungen, inklusiv Beschreibungen der Formation oder Entwicklung des menschlichen Körper oder betreffend der genetische Identität der Menschen in Keimzellen; wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; Schemen, Regeln und Methoden für Mentale Handlungen oder Geschäfte machen; Entwerfen für Konstruktionen, Gebäude oder Gebieten; Symbolen; Algorithmus für Computers oder Computerprogrammen; Entwerfen; Präsentation von Informationen; Pflanzsorten oder Tierarten; Layout-Entwerfen von integrierte Schaltung.
Ausnahmen der Patentierbarkeit
- Erfindungen, deren Nutzung gegen die publike Ordnung oder gegen die moralische Prinzipien ist;
- Behandlungsmethoden und Diagnosemethoden für Behandlung oder Diagnose von Krankheiten Menschliche Krankheiten oder Tierkrankheiten;
- Erfindungen für Klonung von Menschen;
- Erfindungen betreffend der genetische Identität der Menschen in Keimzellen;
- Nutzung von menschliche Embryos für industrielle oder kommerzielle Zielen, inklusiv verboten Prozessen der ‘Insemination and Embryo Protection Act‘;
- Methoden der Genetische Identität von Tieren zu Ändern wobei Tieren leiden ohne wichtige medizinische Nutzen für Menschen oder Tieren, und also Tieren wer die Ergebnis sind von diesen Methoden;
- Wesentlich biologische Prozessen für die Ableitung der biologischen Materialen, Pflanzen oder Tieren, ausgenahmt mikrobiologische Prozessen für die Ableitung der Mikro-Organismen.
- Erfindungen die nur begrenzt sein zu eine einzelne Pflanze oder ein einzelnes Tier.
Macht das Patentamt Detailforschung der Patentierbarkeit bevor Gewährung des Patents?
Ja.
Kurze Zusammenfassung der Patent Prüfungsprozess
Das Patentamt macht die substanzielle Forschung und macht Forschung nach die Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit.
Wer Prüft den Patentantrag?
Das estländische Patentamt.
Soll den Antrag ändert werden wenn der Antrag nicht übereinstimmt mit die Voraussetzungen?
Ja.
Gibt es weitere relevante Informationen betreffend das Patent in Litauen?
Das estländische Patentsystem ist Grundsätzlich nicht anders als das europäische Patentsystem.