Das estnische Rentensystem
Das estnische Rentensystem besteht aus drei Säulen. Dies ist zunächst die staatlich gezahlte Rente, die ab Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird.
Die zweite Säule besteht in einer aus Beiträgen finanzierten Rente. Diese speist sich aus Beiträgen aus den Arbeitnehmergehältern.
Die dritte Säule ist die freiwillige Zusatzversicherung, mit der die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung gegeben wird. Dem Einzelnen steht es frei, eine solche Versicherung abzuschließen.
In Estland gibt es verschiedene Versicherungsmodelle, die von den folgenden Banken angeboten werden:
- AS LHV Varahaldus (AS LHV Asset Management);
- AS SEB Varahaldus (AS SEB Asset Management);
- Danske Capital AS;
- Nordea Pensions Estonia AS;
- Swedbank Investeerimisfondid AS (Swedbank Investment Funds AS).
Darüber hinaus besteht ein solches Angebot auch von Seiten verschiedener Versicherungsunternehmen:
- Compensa Life Vienna Insurance Group SE;
- Mandatum Life Insurance Baltic SE;
- ERGO Life Insurance SE Estonian branch;
- SEB Elu- ja Pensionikindlustus AS (SED Life and Pension Insurance);
- Swedbank Life Insurance SE.
Vorteile der Privaten Zusatzversicherung
Das Modell der privaten Zusatzversicherung bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Es besteht die Möglichkeit, entweder Fonds-Anteile zu erwerben oder einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Dabei kann die Beitragshöhe frei gewählt und nachträglich modifiziert werden.
Sofern eine vorzeitige Auszahlung gewünscht wird, besteht die Möglichkeit, den Vertrag bzw. die Fondsbeteiligung vorzeitig aufzulösen und eine Auszahlung der bisher eingezahlten Summer zu erwirken.
Grundsätzlich gilt, dass eine Auszahlung des Versicherungsbetrages ab Erreichen des Rentenalters (55 Jahre) oder dem Eintritt von Arbeitsunfähigkeit aus dem Fonds bzw. von der Versicherung auf Grundlage des Vertrages erfolgt.
Rückzahlung von Einkommensteuer bei Abschluss einer Zusatzversicherung
Beim Abschluss einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit für eine Steuerrückzahlung von 20% im Hinblick auf die im Steuerjahr entrichteten Beiträge. Dabei dürfen die Beiträge jedoch 15% des Bruttoeinkommens bzw. 6000 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Alle Beträge, die vor dem Erreichen des 55. Lebensjahres ausgezahlt werden unterliegen einem Steuersatz von 20%. Bei vorzeitiger Arbeitsunfähigkeit beträgt der Steuersatz 10%.