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Doing Business Guide in the Baltics.

Unternehmensbeteiligungen in Lettland

24 July 2015
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Seit dem 1. Januar 2013 existiert ein geregeltes Unternehmensbeteiligungsprogramm in Lettland. Dieses bietet eine geringere Steuerbelastung hinsichtlich der erzielten Gewinne.

 

Unternehmensbeteiligungen in Lettland, Voraussetzungen für Unternehmensgründung in Lettland, Rechtsberatung in Lettland, Steuerberatung in LettlandDividenden und Gewinnbesteuerung

Nach lettischem Recht sind Dividenden von Unternehmen aus nicht aus einem „Blacklist“-Staat stammen nicht zu besteuern.

 

Unternehmensbeteiligungen in Lettland, Voraussetzungen für Unternehmensgründung in Lettland, Rechtsberatung in Lettland, Steuerberatung in LettlandAusschüttung  von Dividenden an EU-Gesellschaft

Bei der Ausschüttung von Dividenden durch eine lettische Gesellschaft an eine Gesellschaft, die sich nicht in einem als Niedrigsteuer gelisteten Staat befindet, wird in Lettland keine Quellensteuer erhoben. Darüber hinaus sollte jedoch geprüft werden, inwiefern nach dem Recht des jeweiligen Drittstaates eine Besteuerung der Dividenden erfolgt und bzw. ob eine Ausschüttung ein eine dort wohnhafte Person ggf. quellensteuerpflichtig ist.

 

Unternehmensbeteiligungen in Lettland, Voraussetzungen für Unternehmensgründung in Lettland, Rechtsberatung in Lettland, Steuerberatung in LettlandAusschüttung  von Dividenden an natürliche Personen in einem Niedrigsteuer-Staat

Sofern eine Dividendenausschüttung durch eine lettische Gesellschaft erfolgt und der Empfänger seinen Sitz in einem Niedrigsteuer-Staat hat, fällt eine Quellensteuer in Höhe von 15% an.

 

Unternehmensbeteiligungen in Lettland, Voraussetzungen für Unternehmensgründung in Lettland, Rechtsberatung in Lettland, Steuerberatung in LettlandZins- und Lizenzzahlungen

Nach lettischem Steuerrecht fällt im Hinblick auf Zins- und Lizenzzahlungen an Gesellschaften außerhalb Lettlands nur dann Quellensteuer an, wenn sich diese in einem Niedrigsteuer-Staat befinden

 

Unternehmensbeteiligungen in Lettland, Voraussetzungen für Unternehmensgründung in Lettland, Rechtsberatung in Lettland, Steuerberatung in LettlandListe von Niedrigsteuer-Staaten

-                Andorra

-                Anguilla

-                Antigua & Barbuda

-                Alderney

-                Aruba

-                Bahamas

-                Bahrein

-                Barbados

-                Belize

-                Bermuda

-                Brunei

-                Britische Jungferninseln

-                Cayman Inseln

-                Cookinseln

-                Costa Rica

-                Curacao

-                Djibouti

-                Dominica

-                Ecuador

-                Gibraltar

-                Grenada

-                Guam

-                Guatemala

-                Guernsey

-                Honk Kong

-                Isle of Man

-                Jamaika

-                Jersey

-                Jordan

-                Kenia

-                Labuan

-                Libanon

-                Liberia

-                Lichtenstein

-                Macau

-                Malediven

-                Marshall Islands

-                Mauritius

-                Monaco

-                Montserrat

-                Nauru

-                Neu-Kaledonien

-                Niue

-                Panama

-                St. Lucia

-                St. Helena

-                St. Pierre und Miquelon

-                St. Vincent und die Grenadinen

-                Sao Tome und Principe

-                Samoa

-                San Marino

-                Seychellen

-                Sint Maarten

-                St. Kitts und Nevis

-                Tahiti

-                Tanga

-                Turks und Caicos Inseln

-                Uruguay

-                Vanuatu

-                Venezuela

-                Virgin-Inseln ( USA)

 

Sofern Sie eine individuelle Beratung für Lettland, Litauen und Estland wünschen, stehen Ihnen unsere englisch sprechenden Steueranwälte unter info@gencs.eu jederzeit gern zur Verfügung.

For questions, please, contact Valters Gencs, attorney at law at info@gencs.eu


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