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Doing Business Guide in the Baltics.

 

Die häufigste Unternehmensform in Estland ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OÜ).

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN ESTLAND,Besteuerung, Gründungskosten, Voraussetzungen für Unternehmensgründung in Estlan, GmbH in Estland, Anwalt in Estland, Rechtsberatung, Rechtsberatung, Mindestkapital

Das Mindeststammkapital zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt bei 2500 EUR in Form einer Bar- oder Sacheinlage. Diese ist vor der Eintragung im Handelsregister auf  ein gesondertes Konto einzuzahlen. Seit 1. Januar 2011 ist es zudem möglich, ein Unternehmen ohne Einlage zu gründen. Das Mindeststammkapital kann zu einem späteren, im Gesellschaftsvertrag festgelegten, Zeitpunkt eingezahlt werden. Bei der OÜ ohne Beteiligung handelt es sich damit  um eine Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, so dass im Übrigen die normalen Vorschriftengelten. Das fehlende Kapital wird dabei im Handelsregister vermerkt.

 

Für eine OÜ ohne Beteiligung bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Die Gesellschafter dürfen nur natürliche Personen sein;   
  2. Die Satzung muss die Frist nennen, innerhalb welcherdas Mindeststammkapital zu leisten ist;
  3. Bis zur Leistung der  Einlage  haften die Gesellschafter persönlich für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft;
  4. Die Ausschüttung von Dividenden darf erst nach vollständiger Leistung der Einlage erfolgen;
  5. Das maximale Stammkapital einer OÜ ohne Beteiligung ist 25.000 EUR.

 

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Die staatliche Gebühr für die Registrierung eines OÜ liegt bei 140 EUR. Die staatliche Gebühr beinhaltet nicht die Notarkosten, die ungefähr 40 EUR betragen. Die steuerliche Registrierung in Estland ist kostenfrei. Die Kosten zur Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen variieren zwischen den verschiedenen Banken. Für den Fall der Unternehmensgründung durch eine andere juristische Person können weitere Kosten für Übersetzungsdienstleistungen (ca. 16 EUR / Seite) anfallen. Die Registrierung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Einreichung der Unterlagen beim Handelsregister.

 

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Unternehmen müssen zwingend über eine Anschrift in Estland verfügen. Als Alternative zur Anmietung von Räumlichkeiten bieten wir Ihnen die Verwendung unserer Kanzleianschrift als Kontaktadresse an.

 

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Der erste Schritt zur Unternehmensgründung besteht in einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss; danach folgt die Eröffnung einestemporären Kontos  und ein die Einzahlung der auf die Anteile entfallenden Einlagen. Die Höhe des ersten Beitrags muss mindestens 2500 EUR betragen. Der Gesellschaftsvertrag muss beschlossen und notariell beurkundet werden, sodann werden die erforderlichen Geschäftsleitungsorgane ernannt. Das Unternehmen ist mit der Eintragung in das Handelsregister gegründet. Alle Unterlagen sind dort in estnischer Sprache einzureichen. Nach den örtlichen Gesetzen kann die Übersetzung von Dokumenten nur durch einen zertifizierten Übersetzer vorgenommen werden. Die ungefähren Kosten für die Übersetzung betragen etwa 16 EUR pro Seite. Die ungefähren Kosten der gesamten Übersetzung der Unternehmensunterlagen liegen damit bei ungefähr 290 EUR.

 

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A. Wenn der Gründer eine natürliche Person ist:

 

  1. Ein auf unsere Kanzlei ausgestellte und notariell beglaubigte Vollmacht, für die Gründung der neuen Gesellschaft;
  2. Notarielle Bestätigung , dass für den oder die Gesellschafter das Recht zur Unternehmensgründung in Estland besteht;
  3. Gewünschter Name des Unternehmens;
  4. Offizielle Anschrift;
  5. Geschäftstätigkeit;
  6. Gewünschte Bank;
  7. Bestätigung der Bank über die Einzahlung des Stammkapitals (2500 EUR) sowie der staatlichen Gebühren (140 EUR).

 

B. Wenn der Gründer eine juristische Person ist:

 

  1. Ein Auszug aus dem Handelsregister des jeweiligen Landes(als Beweis, dass der Gründer der estnischen Gesellschaft ein eingetragenes Unternehmen in einem ausländischen Staat ist) in beglaubigter Form;
  2. Ein auf unsere Kanzlei ausgestellte und notariell beglaubigte Vollmacht, für die Gründung der neuen Gesellschaft;
  3. Eine notariell beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags
  4. Gewünschter Name des Unternehmens;
  5. Geschäftstätigkeit;
  6. Gewünschte Bank;
  7. Bestätigung der Bank über die Einzahlung des Stammkapitals (2500 EUR) sowie der staatlichen Gebühren (140 EUR).

 

Bei Dokumenten ausländischer Behörden ist unter Umständen die Vorlage beglaubigter Kopien erforderlich, sofern zwischen dem ausstellenden Staat und Estland kein Rechthilfeabkommen besteht.

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Steuersatz

Kurze Erklärung

MwSt.

Der Normalsatz beträgt 20% und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist 9%. 

Der Besteuerungszeitraum ist ein Kalendermonat.

Körperschaftsteuer

Der normale Körperschaftsteuersatz ist 0%. Der Satz von 27% ist nur hinsichtlich der Gewinnverteilung anwendbar.

Der Satz von 27% findet auf Dividendenzahlungen, Geschenke, Spenden und Nebenleistungen Anwendung. Diese Steuererhebung findet aufUnternehmensebene statt. 

Dividendensteuer

 

27%

Der Status der Anteilseigner ist nicht relevant, da die Besteuerung beim Unternehmen selbst erfolgt.

Persönliche Einkommensteuer

 

21%

Sie wird normalerweise durch denArbeitgeber direkt abgeführt.

Sozialversicherungsbeitrag

33%

Arbeitnehmeranteil, beinhaltet Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung

2%

 Arbeitnehmeranteil, Arbeitslosenversicherung

1%

Arbeitgeberanteil, Arbeitslosenversicherung

Grundsteuer

von 0,1% bis 2,5%

Abhängig von der Lage des Grundstücks

Steuerfreibetrag

144 EUR

 


UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN ESTLAND,Besteuerung, Gründungskosten, Voraussetzungen für Unternehmensgründung in Estlan, GmbH in Estland, Anwalt in Estland, Rechtsberatung, Rechtsberatung, Registrierung einer Repräsentanz in Estland

Ein ausländisches Unternehmen hat das Recht, in Estland geschäftlich tätig zu werden, ohne eine Niederlassung in Estland zu betreiben. Ausreichend ist ein Vertreter in Form einer natürlichen oder juristischen Person mit Sitz in Estland. Lediglich die Anmeldung muss gegenüber dem estnischen Steuer– bzw. Zollamt erfolgen, bei dem die ausländische Gesellschaft als ausländischer Steuerzahler registriert ist. Es erfolgt jedoch keine Eintragung im estnischen Handelsregister, die Verwaltung des Unternehmens findet aus dem Ausland statt.

 

Wenn ein ausländisches Unternehmen lediglich eine Repräsentanz in Estland eröffnet, ist die Eintragung im Handelsregister ebenfalls nicht notwendig. Erforderlich ist lediglich die  Anzeige gegenüber dem estnischen Steuer- undZollamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die ausländische Gesellschaft ihre Betriebsstätte registriert hat. Erforderliche Dokumente und Informationen für beide Registrierungen sind:

  • Antragsformular, unterschrieben und ausgestellt durch bzw. auf den Vertreter der Gesellschaft. Statt diesem kann auch ein Rechtsanwalt mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht ermächtigt werden.
  • Ein Dokument, das die Registrierung des ausländische Unternehmens in dem jeweiligen Staat bescheinigt(Handelsregisterauszug). Das Dokument muss in estnischer oder englischer Sprache und als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn bei Staaten mit denen ein Rechtshilfeabkommen besteht (z.B. Lettland, Litauen, Russland oder Ukraine)
  • Ein Dokument, das die geschäftlichen Vorhabenin Estland bescheinigt (Verträge / Rechnungen / Businessplan)  in estnischer oder englischer Sprache.
  • Einen Nachweis über die Vertretungsberechtigung für das ausländische Unternehmen (z.B. Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag) in englischer oder estnischer Sprache und in beglaubigter Form, sofern  das Unternehmen nicht aus Lettland, Litauen, Russland und der Ukraine stammt.

 

Die Registrierung erfolgt gegenüber dem Steuer- bzw. Zollamt, die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei und in der Regel innerhalb von 5 Tagen. Die Registrierung einer Niederlassung erfolgt ähnlich wie die eines Unternehmens. Es erfolgt eine Eintragung im Handelsregister. Bei der Niederlassung handelt es sich jedoch um keine juristische Person, auch bedarf es keines Mindeststammkapitals

Die Registrierung im Handelsregister erfolgt innerhalb von 5 Tagen , dieGebühr beträgt 140 EUR. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Valters Gencs: info@gencs.eu

Die hier angegebene Information ist nicht als Beratung oder ein juristisches Gutachten zu verstehen.

© Kanzlei des vereidigten Rechtsanwalts Valters Gencs, 2016

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