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Registrierte Marken beim lettischen Patentamt sind für zehn Jahre gültig, können aber gegen fristgerechte Zahlung einer Gebühr (200 EUR) um weitere zehn Jahre verlängert werden. Dritte können gegen die Eintragung innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch erheben(staatliche Gebühr 200 EUR). Der Anmeldungsprozess einer Marke dauert ungefähr 1 Jahr. Die staatliche Gebühr beträgt 100 EUR für die Anträge und 110 EUR für Bewilligung der Markeneintragung. In Lettland wird die Ähnlichkeit zweier Marken nach dem Prinzip der wechselseitigen Beziehung verschiedener Merkmale und der sich hieraus ergebenden Verwechslungsgefahr beurteilt.

 

Die Zollverwaltung kann bei Markenverletzungen informiert werden und markenverletzende Waren bei der Ein-oder Ausfuhr beschlagnahmen. Ein Markinhaber hat das Recht, die Verletzungsmarke eines inoffiziellen Vertreibers im Zusammenhang mit Werbung, Dokumenten und Dienstleistungen zu entfernen bzw. die Verwendung zu untersagen. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Valters Gencs: info@gencs.eu

Die hier angegebene Information ist nicht als Beratung oder ein juristisches Gutachten zu verstehen.

© Kanzlei des vereidigten Rechtsanwalts Valters Gencs, 2016

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