Patentanmeldung in Lettland
Für die Anmeldung eines Patents muss ein Antrag beim lettischen Patentamt eingereicht werden. Eine Beschreibung einer Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart sein, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann. Die Erfindung darf nicht in Konflikt sein mit den wissenschaftlichen Naturrechten. Dritten können das Patent anfechten bei der europäische Patentorganisation bevor 9 Monaten nach der Publikation des Patents. Die Kosten dafür betragen 200 EUR.
Kurze Zusammenfassung des Patentanmeldungsprozess
Ein Patentantrag mit den notwendigen Dokumenten muss eingereicht werden in das lettische Patentamt. Das Patentamt prüft die Dokumenten und alle Notwendigkeiten des Patentgesetzes. Wenn die Patentanmeldung die Notwendigen Voraussetzungen erfüllt wird der Antragsdatum bestimmt. Dann nach findet eine formelle Forschung der Patentanmeldung statt und wird die Publikationsdatum der Antrag bestimmt.
Die Publikation wird bevor 18 Monaten nach der Antragsdatum gemacht oder – als einer Priorität angefragt ist – nach dem Prioritätsdatum der Antrag. Nach der Forschung der Patentanmeldung und wenn die Patentanmeldung die Notwendigen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Beschluss genommen über die Gewährung des Patents.
Nach der Zahlung der staatlichen Gebühr wird das Patent registriert in das staatliche Patentregister. Also wird die Notifikation der Patentgewährung publiziert in die Offizielle Gazette des Patentamts und wird das Patent an dem Antragsteller ausgegeben. Während der Forschung des Antrags kann der Antragsteller eine Änderung bringen zu der Antrag bevor die Publikationsdatum. Diese Änderung darf die Essenz der Erfindung nicht zu Ändern und darf nicht weiter als der Umfang des Anspruchs sein. Beschwerde gegen den Beschluss des Patentamts ist möglich.
Detailsuche und Forschung bevor Gewährung des Patents?
Nein. Bevor die Gewährung macht das Patentamt nur eine formelle Forschung von Patentantrag und Dokumenten.
In Übereinstimmung mit EPC?
Ja
Voraussetzungen/Details für Patentierbarkeit:
- Neuheit
- Erfindungshöhe
- Gewerbliche Anwendbarkeit
- Zugefügte Materie
- Ausreichend
Ausnahmen der Patentierbarkeit
- Entdeckung, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden.
- Ästhetische Kreation;
- Systemen, intellektuelle Aktivitäten, Regeln und Methoden für kommerzielle Aktivitäten und Games und also Computer Programmen;
- Methoden für Präsentation von Informationen;
- Erfindungen, deren Nutzung gegen die publike Ordnung oder gegen die moralische Prinzipien ist. Ablehnung der Gewährung soll nicht stattfinden nur auf en Grund dass der Nutzung verboten ist durch eine Verordnung;
- Pflanzen oder Tieren oder biologische Methoden für die Erwerbung von Pflanzsorten oder Tierarten;
- Biotechnologische Erfindungen für Klonung von Menschen, Modifikation der genetische Identität der Menschen in Keimzellen, Nutzung der menschliche Embryos für industrielle oder kommerzielle Zielen, Methoden der Genetische Identität von Tieren zu Ändern wobei Tieren leiden ohne wichtige medizinische Nutzen für Menschen oder Tieren, und also Tieren wer die Ergebnis sind von diesen Methoden;
- Menschlichen Körpern in verschiedenen Stadien der Formation und Entwicklung und ein einfache Entdeckung einer der Elemente, einschließlich das Sequenz oder Teilsequenz von einem Gen;
- Für die erste 4 erwähnte Ausnahmen Patent ist nicht möglich als das Patent nur auf diese Ausnahmen per se gegründet ist.
Macht das Patentamt Detailforschung der Patentierbarkeit bevor Gewährung des Patents?
Ja – jedoch die Forschung wird gemacht nur betreffend einige Kriteriums der Patentierbarkeit.
Kurze Zusammenfassung der Patent Prüfungsprozess
Zuerst macht das Patentamt die formelle Forschung des Antrag und der Dokumenten. Danach findet materielle Forschung statt über Zutreffen in der Industrie, Einheit einer Erfindung, biotechnologische Voraussetzungen, Format Regeln, Hinlänglichkeit und Voraussetzungen für zugefügte Materie. Während der Materialforschung gibt es keine Forschung von Patentierbarkeit der Erfindung nach den Voraussetzungen der Neuheit und des Erfindungskrafts.
Wer Prüft den Patentantrag?
Das Patentamt der Republik Lettland.
Wenn der Antrag nicht die notwendige Voraussetzungen hat, muss das Patent Ändert werden bevor der Gewährung des Patents?
Ja.