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Doing Business Guide in the Baltics.

Patentanmeldung in Litauen

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandKurze Zusammenfassung des Patentanmeldungsprozess

Für die Anmeldung eines Patents muss ein Antrag beim litauischen Patentamt eingereicht werden. In ein Anmeldeunterlag gibt es die folgenden Dokumenten:

  • Eine Anfrage ein Patent zu gewähren;
  • Eine Beschreibung der Erfindung;
  • Schemen und Zeichnungen(wenn nötig);
  • Patent Spezifikation;
  • Ein Dokument dass das recht die Patentanfrage zu machen bestätigt(im Fall der Antragsteller nicht der Erfinder ist) und eine Bestätigung der Autorschaft;
  • Ein Dokument dass Gebrauch von biologischem Material bestätigt(wenn nötig);
  • Ein Dokument dass die Zahlung der staatlichen Gebühr bestätigt. Die Zahlung darf stattfinden bevor ein Monat nach die Tage des Antrags;  
  • Bevollmächtigung(wenn nötig)

Die Anmeldung muss in der litauischen Sprache eingereicht werden. Weitere Dokumenten können in Litauisch oder jeder anerkannten Sprache eingereicht werden, wenn binnen drei Monaten eine entsprechende Übersetzung ins Litauisch nachgereicht wird.

Wenn eine der obengenannten Dokumente nicht eingereicht wird, soll das Patentamt anzeigen binnen drei Monaten die missenden Dokumente einzureichen. Der Tag worauf den Antrag entgegengenommen wird ist den Tag worauf alle Dokumente eingereicht werden. Wenn nicht alle Dokumente eingereicht werden binnen der obengenannten Zahlungsfrist wird den Antrag als nicht entgegengenommen behandelt.

 

In der Beschreibung gibt es auch eine Patentanspruche. Damit wird den Schutzumfang des Patents festgelegt. Eine Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart sein, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann.

 

Die Anmeldeunterlagen umfassen den Schutzumfang des Patents. Wenn es mehr als fünfzehn Claims gibt, muss für jedes Claim eine weitere staatliche Gebühr bezahlt werden. Der Antragsteller kann Priorität beanspruchen von vorher gemachte Antrag. Um Priorität zu erlangen müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden: Ein Patentantrag oder einen Bezug dass es ein Patentantrag ist; Daten betreffend der Antragsteller; eine Beschreibung der Erfindung oder Zeichnungen oder ein Bezug zu frühere Antragen mit eine Kopie. Wenn Teilen der Beschreibung oder Zeichnungen missen, müssen diese binnen drei Monaten eingereicht werden.

 

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandMacht das Patentamt eine Detailsuche und Forschung bevor Gewährung des Patents? 

Nein.

 

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandIn Übereinstimmung mit EPC?

Ja.

 

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandVoraussetzungen/Details für Patentierbarkeit

  • Neuheit
  • Erfindungshöhe
  • Gewerbliche Anwendbarkeit
  • Zugefügte Materie
  • Ausreichend

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandAusnahmen der Patentierbarkeit

In Übereinstimmung mit den Patentgesetzen ein Patent wird nicht ausgegeben für:

  • Methoden der Behandlung von Menschen oder Tieren, Diagnosen und Prävention von Krankheiten(mit der Ausnahme der Materiellen für diese Methoden);
  • Pflanzen oder Tieren oder biologische Methoden für die Erwerbung von Pflanzsorten oder Tierarten;
  • Erfindungen, deren Nutzung gegen die publike Ordnung oder gegen die moralische Prinzipien ist;
  • Erfindungen für Klonung von Menschen;
  • Erfindungen betreffend der genetische Identität der Menschen in Keimzellen;
  • Nutzung von menschliche Embryos für industrielle oder kommerzielle Zielen;
  • Methoden der Genetische Identität von Tieren zu ändern wobei Tieren leiden ohne wichtige medizinische Nutzen für Menschen oder Tieren, und also Tieren wer die Ergebnis sind von diesen Methoden.

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandMacht das Patentamt Detailforschung der Patentierbarkeit bevor Gewährung des Patents?

Ja.

 

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandKurze Zusammenfassung der Patent Prüfungsprozess

Das Patentamt macht die formelle Forschung der Antrag und Dokumenten und Kontrolliert Übereinstimmung mit den folgenden Voraussetzungen: 

  • Alle benötigte Dokumenten;
  • Dokumenten sind Übersetzt in Litauisch.
  • Patentantrage ist nicht möglich für Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  • Patentantrage ist nicht möglich für Systemen, intellektuelle Aktivitäten, Regeln und Methoden für Games und Programmen für Computers;
  • Patentantrage ist nicht möglich für Methoden für Präsentation von Informationen; es gibt keine Ausnahmen der Patentierbarkeit.
  • Die Beschreibung der Erfindung muss in den Anmeldeunterlagen so deutlich und vollständig offenbart sein, dass ein Fachmann sie ohne weiteres ausführen kann.
  • Claims sind klar und bündig. 

Wenn der Antrag nicht mit obengenannten Voraussetzungen Übereinstimmt, soll das Patentamt anzeigen binnen drei Monaten den Antrag zu ändern. Wenn der Antragsteller den Antrag nicht ändert wird diese als annulliert behandelt.

Wenn das Patentamt einen Antrag nicht Patentierbar findet, wird den Patentantrag verweigert.

 

In Litauen macht das Patentamt keine Forschung über Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit.

 

Das Patentamt publiziert der Patentantrag binnen 18 Monaten nach dem Tag des Antrags oder, wenn Priorität ist erlangt, binnen 18 Monaten nach dem Tag der Priorität. Nach einer schriftlichen Anfrage kann das Patentamt früher Publizieren aber nicht früher als 6 Monaten nach dem Tag des Antrags.

 

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandWer Prüft den Patentantrag?

Das litauische Patentamt.

 

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandWenn der Antrag nicht die notwendige Voraussetzungen hat, muss das Patent Ändert werden bevor der Gewährung des Patents?

Ja.     

 

 

Patentanmeldung in Litauen, Lettonie und EstlandGibt es weitere relevante Informationen betreffend das Patent in Litauen?

In Litauen Offenlegung von Informationen hat kein Effekt auf die Patentierbarkeit der Erfindung wenn die Informationen Offen ist gelegt früher dann 6 Monaten bevor dem Tag des Antrags und wenn es gemacht wird:

  • Durch ein Person wer Missbrauch machen will von das Litauische Patentgesetz.
  • Und der Erfinder oder sein Nachfolger die Erfindung Offenbar gemacht hat auf ein offizielle Ausstellung in Übereinstimmung mit der ‘Gesamte Rechtsvorschrift für Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung). 

Das Patentamt in Litauen gebt kein Beweis ab dass die Erfindung neu ist und macht keine Forschung betreffend Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit. Der Antragsteller erklärt während  dem Antrag dass es übereinstimmt mit allen notwendigen Voraussetzungen. Bevor Gewährung findet kein Suche statt durch das Patentamt. Am 3. Februar 2012 der Patentrechtsvertrag bekam in Kraft in Litauen. Von demselben Moment ab das Litauischer recht ist in Übereinstimmung mit dem Patentrechtsvertrag.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Valters Gencs: info@gencs.eu

Die hier angegebene Information ist nicht als Beratung oder ein juristisches Gutachten zu verstehen.

© Kanzlei des vereidigten Rechtsanwalts Valters Gencs, 2016

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